- Gewerbebehörden
- Gewerbebehörden,Behörden, die im Bereich der gewerblichen Wirtschaft Ordnungsaufgaben erfüllen. Ihnen obliegt v. a. der Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Gewerbetreibenden. Zuständig sind, entsprechend dem Verwaltungsaufbau der einzelnen Länder, die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden, die Kreisverwaltungsbehörden und die Bezirksregierung (in den Stadtstaaten die Bezirks- beziehungsweise Ortsämter). Die oberste Aufsicht über die Gewerbebehörden führen die Wirtschaftsminister (-senatoren). Die Gewerbebehörden sind von den Gewerbeaufsichtsämtern (Gewerbeaufsicht) zu unterscheiden.
Universal-Lexikon. 2012.